Was bedeutet die BImSchV 2025 für Ihren Kaminofen in Bremen?
Entgegen vieler Gerüchte gibt es kein generelles "Kaminofen Verbot" in Bremen. Vielmehr handelt es sich um eine Holzofen Austauschpflicht oder Nachrüstpflicht für bestimmte ältere Modelle. Ziel der Verordnung ist es, die Emissionen von Feinstaub und Kohlenmonoxid zu reduzieren und so die Luftqualität zu verbessern.
Konkret betroffen sind alle Einzelraumfeuerungsanlagen (wie Kamin- und Kachelöfen), die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese Öfen müssen seit dem 1. Januar 2025 die strengen Grenzwerte der BImSchV Stufe 1 einhalten:
- Staub: maximal 0,15 g/m³
- Kohlenmonoxid: maximal 4 g/m³
Wer eine nicht konforme Anlage weiterbetreibt, riskiert empfindliche Bußgelder, die je nach Verstoß bis zu 50.000 € betragen können.









